Einzelverbindungsnachweis
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Verbindungsnachweise:
Ich bin verpflichtet, sämtliche Mitbenutzer der mobilcom-card darauf hinzuweisen, dass ich einen Einzelverbindungsnachweis erhalte. Bei behördlichen oder betrieblichen Anschlüssen muss der Personalrat/Betriebsrat gem. § 99 Abs. 1 TKG beteiligt werden. Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift erkläre ich, dass die Beteiligung erfolgt oder nicht erforderlich ist.
Speicherung der Verkehrsdaten:
Die Löschung der zu Abrechnungszwecken gespeicherten Verkehrsdaten erfolgt in allen Fällen 80 Tage nach Rechnungsversand.
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Speicherung der Verbindungsdaten
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Speicherung 80 Tage gekürzt:
In dieser Speicherfrist entfällt die Nachweispflicht der mobilcom Communicationtechnik GmbH für den Ausweis der vollständigen Zielrufnummer.
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Rufnummernmitnahme (Portierung)
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